Zentral gelegene 3-Zimmer-Eigentumswohnung
Grunddaten
Referenz | VK2021052 |
Adresse | Gotthelfstrasse 28 3400 Burgdorf Schweiz |
Etage | 2 |
Badezimmer | 1 |
Zimmer | 3 |
Gebäudevolumen | 1'812 m3 |
Bruttowohnfläche | 67 m2 |
Baujahr | 1865 |
Renovationsjahr | 1986 |
Nettojahresmiete (Ist) | CHF 10'440.– |
Gebäudeversicherungswert | CHF 1'358'000.– |
Vermietungsstand | 100 % |
Angebot
Kaufpreis | Auf Anfrage |
Verfügbar ab | Auf Anfrage |
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Die 3-Zimmerwohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses mit fünf weiteren Wohnungen, einem Solarium sowie einem Büro. Das im Jahre 1865 erbaute und 1986 komplett sanierte Mehrfamilienhaus beherbergt insgesamt acht Stockwerkeinheiten.
Die Eigentumswohnung ist zentral gelegen und in wenigen Gehminuten sind Einkaufsmöglichkeiten, eine Bushaltestelle, der Bahnhof Burgdorf sowie verschiedene Restaurants erreichbar.
Vom Treppenhaus aus gelangt man direkt in den Gang der 3-Zimmerwohnung. Der Gang führt zum Wohnzimmer und den beiden weiteren Zimmern, die als Schlafzimmer oder auch als Büro genutzt werden können. Eine Besonderheit des Wohnzimmers ist der Schwedenofen, der der Wohnung einen besonderen Charme und eine gewisse Wärme verleiht. Des Weiteren führt der Gang auch zur Küche, aus welcher man die umgebaute Holzlaube, die einen kleinen Vorplatz enthält sowie das Badezimmer erreicht. Die Holzlaube ist isoliert. Ebenfalls von der Küche aus erhält man Zugang zu einem kleinen Reduit.
Zu der Eigentumswohnung gehört ausserdem noch ein Autoabstellplatz.
Raumaufteilung:
3-Zimmerwohnung: 67 m²
Zimmer 1: 15.9 m²
Zimmer 2: 20 m²
Zimmer 3: 11.9 m²
Küche: 9.5 m²
Vorplatz: 4.8 m²
Badezimmer: 4.9 m²
Mischzone 3a:
- Wohnen
- Arbeiten (Verkauf, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen)
- Kulturelle Nutzungen
- Gastgewerbe
- Nutzungen des Sexgewerbes sind
nicht zulässig.
Bauten und Anlagen, die das gesunde Wohnen wesentlich beeinträchtigen, d.h. insbesondere zu höheren als gemäss der Umweltschutzgesetzgebung für Mischgebiete zulässigen Immissionen führen, sind nicht zugelassen. Mässig störende Gewerbe sind z.B. Lager, Werkstätten oder
emissionsarme Produktionsbetriebe.