Ländlich gelegenes Einfamilienhaus an ruhiger Lage
Grunddaten
Referenz | VK2021114 |
Adresse | Gruebacher 14 3473 Alchenstorf Schweiz |
Etagen | 3 |
Anzahl Wohneinheiten | 1 |
Anzahl Gäste WC | 1 |
Badezimmer | 1 |
Zimmer | 6.5 |
Gartenfläche | 532 m2 |
Grundstücksfläche | 623 m2 |
Gebäudevolumen | 934 m3 |
Bruttowohnfläche | 170 m2 |
Baujahr | 1994 |
Gebäudeversicherungswert | CHF 675'000.– |
Angebot
Kaufpreis | Auf Anfrage |
Verfügbar ab | Auf Anfrage |
Beschreibung
Einfamilienhaus an ruhiger Lage
Das 6.5-Zimmer Einfamilienhaus befindet sich an ruhiger und ländlicher Lage in Alchenstorf.
Im Obergeschoss liegen angrenzend an den Korridor das Elternzimmer mit Galerie und Zugang zum Estrichraum, zwei Kinderzimmer sowie das Badezimmer mit Dusche, Einbaumöbel und Wäscheabwurf. Vom Eltern- und einem der Kinderzimmer aus hat man direkten Zugang zum Balkon.
Im Erdgeschoss ist die Küche mit Bartheke und Essbereich, das Wohnzimmer mit Schwedenofen, das Büro und das Gäste-WC.
Im Untergeschoss befindet sich der Heizungsraum mit der im Jahre 2020 erneuerten Wärmepumpe, die grosszügige Waschküche mit Wäscheabwurf, der Schutzraum, der Naturkeller und der beheizte Bastelraum.
Im Aussenbereich verfügt das Einfamilienhaus über einen gedeckten Sitzplatz, vier Hochbeete sowie zwei kleine Gartenhäuschen. Der Umschwung der Liegenschaft ist auf zwei Ebenen verteilt.
Ausserdem verfügt die Liegenschaft über zwei Autoabstellplatz auf der separaten Miteigentumsparzelle 502.
Raumaufteilung
Dachgeschoss: 79.5 m2
- Elternzimmer: 19.7 m2
- Zimmer 1: 16.4 m2
- Zimmer 2: 13 m2
- Badezimmer: 13.6 m2
- Vorplatz: 9 m2
- Galerie: 7.8 m2
- Balkon: 13.2 m2
Erdgeschoss: 71 m2
- Wohn/Essbereich mit Küche: 47.6 m2
- Vorplatz: 4.6 m2
- Eingang/Garderobe: 7.4 m2
- WC: 2.5 m2
- Zimmer: 9 m2
- Sitzplatz: 28.8 m2
Untergeschoss: 69 m2
- Heizungsraum: 9.5 m2
- Keller: 9.2 m2
- Schutzraum: 8.1 m2
- Bastelraum: 19.2 m2
- Waschküche: 23.2 m2
Wohnzone
- Wohnzonen (W) sind in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten.
- Zugelassen sind zudem nicht störende Betriebe, sowie kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Publikumsverkehr.
- Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe 11.
- Auf den Parzellen Nrn. 126 und 128 haben Orte mit empfindlicher Nutzung gemäss Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Art. 16 NISV (SR 814.710) einen Abstand von 20.00 m ab Stromleitungsachse einzuhalten.
- Auf den Parzellen Nrn. 48, 116 und 373 haben Orte mit empfindlicher Nutzung gemäss Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Art. 16 NISV (SR 814.710) einen Abstand von 30.00 m ab Stromleitungsachse einzuhalten.